Nützliche Neuigkeiten

REGELN DER UNTERKUNFT:

Die Zimmer/Wohnungenkönnen in der Regel erst nach 15:00 Uhr am Anreisetag bezogen werden und müssen bis 10:00 Uhr am Abreisetag verlassen werden. Die Zimmer/Wohnungen stehen nicht vor der angegebenen Zeit zur Verfügung, da sie oft noch belegt sind und dann für die neuen Gäste gereinigt werden müssen.

Ankünfte außerhalb der regulären Zeiten:
Bei Ankünften außerhalb der vereinbarten Zeiten (spät abends oder am nächsten Tag) müssen die Gäste das Hotel informieren, um ihre Buchung aufrechtzuerhalten. Die Telefonnummer des jeweiligen Hotels finden Sie in Ihrer Buchungsbestätigung.
Wohnungen:
Bei der Ankunft muss der Gast den Voucher vorlegen, eventuelle Nebenkosten bezahlen und eine Kaution hinterlegen (die Kaution wird bei der Abreise zurückerstattet, sobald der Zustand der Wohnung überprüft wurde). Es ist daher ratsam, bei der Ankunft den Zustand der Wohnung zu überprüfen und auf eventuelle Schäden hinzuweisen. Die Wohnungen werden für eine bestimmte Anzahl von Personen vermietet, so dass die Aufnahme weiterer Personen (einschließlich Kindern und Kleinkindern) untersagt ist. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann dazu führen, dass Sie aufgefordert werden, die Wohnung zu verlassen.
Probleme und Beschwerden:
Sollten Probleme auftreten, informieren Sie uns bitte, damit wir das Problem für Sie lösen können. Wir können keine Beschwerden akzeptieren, die nicht während Ihres Aufenthalts eingereicht wurden.

EINTRITTSGEBÜHR

Die Eintrittsgebühr ist obligatorisch und wird nicht zurückerstattet. Er beinhaltet die Reise- und Krankenversicherung „Viaggiare sicuri“.
Erwachsene: € 20,00
Kinder 0-6 Jahre: frei
Kinder 7-12 Jahre: € 12,00
Kurzaufenthalt (1-3 Nächte):
12,00 € maximal 2 Gebühren für jedes Zimmer
Residenz und Wohnungen:
Maximal 3 Gebühren pro Wohnung

SICHERES REISEN

CEA ist eine Marke von „Mondial Assistance Italia S.p.A.“.
VERSICHERUNG: KRANKEN- UND GEPÄCKVERSICHERUNG
IN DER EINTRITTSGEBÜHR INBEGRIFFEN
Unsere Kunden haben eine besondere Versicherungspolice, die wir bei CEA (eine Marke von „Mondial Assistance Italia S.p.A.“) abschließen. Diese Versicherung umfasst: „PERSÖNLICHE UNTERSTÜTZUNG“ und „GEPÄCK“. Alle Bedingungen finden Sie im Versicherungsschein, den Sie zusammen mit den anderen Reiseunterlagen erhalten.

PERSÖNLICHE UNTERSTÜTZUNG

– Medizinische Beratung per Telefon

– Operationszentrale, die 24 Stunden am Tag arbeitet

– Kostenloser Besuch durch einen Arzt in Italien

– Benachrichtigung eines Spezialisten im Ausland

– Organisierter medizinischer Transport

– Organisierte medizinische Repatriierung/Rückführung

– Häusliche Pflege nach dem Rücktransport

– Übernahme der medizinischen, pharmazeutischen und Krankenhauskosten bis zu
361,52 € für Reisen in Italien
2.582,28 € für Reisen ins Ausland
– Die Erstattungen sehen eine Befreiung in Höhe von 51,65 € für jeden Vorfall vor.
Im Falle eines Krankenhausaufenthalts müssen Sie sich mit der Einsatzzentrale in Verbindung setzen, die 24 Stunden am Tag erreichbar ist.

– Unverzügliche Rückführung der Angehörigen

– Rückführung einer minderjährigen Person

– Hin- und Rückreise eines Angehörigen und dessen Aufenthalt während des Krankenhausaufenthalts des Versicherten

– Übernahme der Kosten für die Verlängerung des Aufenthaltes aufgrund von Krankheit oder Unfall

– Beschaffung und Versand von dringenden Medikamenten

– Übermittlung von dringenden Nachrichten

– Schutz der Kreditkarte im Falle von Diebstahl oder Verlust

– Rückführung / Überführung des Leichnams im Falle des Todes

– Geldvorschuss im Bedarfsfall, bis zu 1.032,91 €

– Kaution bis zu 3.098,74 €

– Vermittlung eines Rechtsbeistands und Übernahme der Rechtskosten bis zu 516,46

GEPÄCKVERSICHERUNG

Bis zu 206,58 € für Reisen in Italien
Bis zu 516,46 € für Reisen ins Ausland (Europa/ weltweit)
Die Versicherung deckt: Diebstahl, Gepäckdiebstahl, Raub, Feuer und Nichtzustellung durch die nationale Fluggesellschaft.
Sie erstattet auch die Notfallkosten (maximal bis zu 30 %) aufgrund der Nichtzustellung durch die nationale Fluggesellschaft ab 12 Stunden nach der Ankunft.
Die Kunden müssen sich über die Einzelheiten des Versicherungsschutzes informieren und können die Bedingungen im Versicherungsdokument finden, das mit den anderen Reiseunterlagen ausgehändigt wird.
Alle Informationen zu Unfällen finden Sie auf der Website www.ilmioministro.it

RÜCKTRITTSVERSICHERUNG

( OPTIONAL )
Transnational (in Zusammenarbeit mit CEA) bietet eine optionale Versicherung gegen Stornierungskosten und die Möglichkeit einer teilweisen Rückerstattung der Reisekosten an:
Rückerstattung der Reisekosten
Bis zu 500,00 Euro 18,00 Euro
Bis zu €1000,00 €30,00
Bis zu €1500,00 €46,00
Bis zu €2000,00 €60,00
Bis zu €2500,00 €76,00
Bis zu €3000,00 €90,00
Bis zu 4000,00 Euro 120,00 Euro
Bis zu 5000,00 Euro 150,00 Euro
Bis zu 6000,00 €180,00

ZUSAMMENFASSUNG DER GARANTIE
VERSICHERUNG GEGEN DIE STORNIERUNGSKOSTEN

Artikel 1 - OBJEKT

Die Versicherung deckt die Stornierungskosten (mit Ausnahme der Eintrittsgebühr) gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen, wenn die Reise aufgrund von unbeabsichtigten und unvorhergesehenen Umständen nicht angetreten werden kann:

1.1 - Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten, des Lebenspartners, der Kinder, der Geschwister, der Eltern, der Schwiegereltern.

1.2 - Wenn zwei Personen zusammen reisen: Krankheit, Unfall oder Tod der anderen Person (die auf derselben Reise reist und mitversichert ist) sowie ihres Lebenspartners, ihrer Kinder, Geschwister, Eltern und Schwiegereltern.

1.3 - Krankheit, Unfall oder Tod des Partners/Miteigentümers der Firma des Versicherten

1.4 - Unfähigkeit, den Urlaub zu nehmen, aufgrund einer Entlassung/ Suspendierung von der Arbeit (Entlassung, Arbeitsunfähigkeit) oder einer neuen Beschäftigung.

1.5 - Sachschäden durch Brand, Einbruchdiebstahl oder Naturkatastrophen an den Immobilien des Versicherten sowie an den Geschäftsräumen. Unfähigkeit, den Abreiseort zu erreichen, aufgrund einer Naturkatastrophe oder eines Unfalls des Transportmittels auf dem Weg zum Abreiseort.

1.6 - Förmliche Aufforderung, als Zeuge oder Geschworener vor einem Gericht zu erscheinen (wenn der Versicherte nach der Buchung benachrichtigt wurde).

Unter Bezugnahme auf die Ziffern 1.1, 1.2 und 1.3 gelten folgende Krankheiten als berechtigte Gründe für eine Stornierung: wiederkehrende Krankheiten, die nicht vorbestehend oder chronisch sind, oder Schwangerschaft.

Artikel 2 - LIMITIERUNG
Auf jede Erstattung wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % erhoben, mindestens jedoch 51,65 €.
Artikel 3 - AUSSCHLÜSSE

3.1 - Die Versicherung deckt nicht:

a) Ein Ereignis, das in Artikel 1 (OBJEKT) nicht enthalten ist.

b) Vorbestehende Unfälle oder Krankheiten (unter Ausschluss von Artikel 1), chronische Krankheiten, neuropsychologische Krankheiten, Nervenkrankheiten, Geisteskrankheiten und psychosomatische Krankheiten; Krankheiten, die auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen sind; oder Schwangerschaft.

c) Berufliche Gründe (mit Ausnahme von Artikel 1.4).

d) Streiks, Verweigerung des Konsulatsvisums, Unverträglichkeiten mit Impfungen.

3.2 - Der Versicherte kann eine Reise mit anderen Personen buchen, die keine Verwandten sind. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz für die Stornierung aufgrund der Reiseunfähigkeit der Begleitperson (unter Ausschluss der Artikel 1.1 und 1.2). Unter Bezugnahme auf 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 wird die Reise nur erstattet, wenn der Versicherte nicht in der Lage ist zu reisen.

3.3 - Die Reise kann nach dem geplanten Abreisedatum storniert werden (wie in Artikel 1 vorgesehen). In diesem Fall kann das CEA die Rückerstattung der durch die verspätete Stornierung entstandenen Strafe verweigern. Der größte Teil der Strafe geht daher zu Lasten des Versicherten.

3.4- Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls der anderen Person können die Ärzte des CEA einen Gesundheitscheck durchführen.

3.5 - CEA hat das Recht, unbenutzte Reisedokumente zu beschlagnahmen und die Entschädigung zu kürzen.

VERPFLICHTUNGEN DES VERSICHERTEN UND LETZTE HINWEISE

Artikel 1

Wenn sich ein Unfall ereignet, muss der Versicherte:

sich sofort telefonisch mit der Einsatzzentrale in Verbindung setzen, die 24 Stunden am Tag erreichbar ist (in Notfällen).

sich innerhalb von 5 Tagen schriftlich an die Mondial Assistance Italia S.p.A. – Via Ampère, 30- 20131 MILANO ( Payment Damages Service ) zu wenden, unter Angabe der Art, der Schwere und der Umstände, unter denen sich das Ereignis ereignet hat, und unter Übermittlung aller zusätzlichen Informationen. Darüber hinaus muss der Versicherte dem CEA Einsicht in die entsprechenden ärztlichen Unterlagen gewähren und sich mit der Verwendung der Informationen im Einklang mit den Datenschutzgesetzen einverstanden erklären. Die Weigerung des Versicherten hat den vollständigen oder teilweisen Verlust der Entschädigung zur Folge.

Artikel 2

Der Versicherungsnehmer muss dem CEA gestatten, die Entschädigung von jedem beteiligten Dritten zu fordern.

Artikel 3

Dieser Katalog deckt nicht alle Regeln und Bedingungen ab. In diesem Fall wird das Unternehmen auf die Regeln des italienischen Rechts verweisen.